Deckbedingungen – AGBs 2015

Alle Stutenbesitzer, die den Hengst SKYDIVER  zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an.

Der Hengst kann nach telefonischer Voranmeldung gerne besichtigt werden.

Die Decksaison beginnt am 01.03.2015 und endet am 01.09.2015.

Die TG-Decktaxe ist vor Versand des Samens zu bezahlen. Nicht eingeschlossen in der TG-Besamungstaxe sind die Kosten für Versand des TG-Samens, tierärztliches Zeugnis sowie Gebühren für Transportcontainer und Stickstoff.

Die Bestellung von TG-Samen hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass eine Bearbeitung der Bestellung, Verrechnung der TG-Besamungstaxe und Bezahlung vor der Auslieferung erfolgen kann. Der Verkauf von TG-Sperma erfolgt für je 2 Portionen, somit erfolgt keine Rückerstattung bei Nichtträchtigkeit der Stute.

 

Samenversand

Um einen optimalen Versand garantieren zu können bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

1. Samenbestellungen bitte ausschließlich telefonisch unter +43/676/4053555

Achtung: An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Selbstabholung ist jedoch möglich. Die Lieferung steht dann ab 13 Uhr für Sie bereit.

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• Gewünschter Hengst
• Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung, Lebensnummer)
• Name, Anschrift des besamenden Tierarztes

Der Samenversand erfolgt über die Hengststation Bachl, Josef-Bachl Str. 1, D-84389 Postmünster

2. Versandkosten variieren nach Orten und gehen zu Lasten des Bestellers. Bitte halten Sie hier Rücksprache mit dem Büro der Hengststation Bachl. Für den Versand von Tiefgefriersamen (TG) mit einem Container der Hengststation Bachl wird eine Leihgebühr von € 80,- erhoben. Diese Kosten werden von der Hengststation Bachl in Rechnung gestellt.

3. Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container bitte innerhalb von 8 Tagen per Post und ausreichend frankiert an die Hengststation Bachl zurücksenden. Im Falle des Tiefgefrier-Containers erlaubt sich die Hengststation Bachl nach diesen 8 Tagen den Rücktransport auf Kosten des Stutenhalters zu organisieren.

4. Mit jedem Versand erhalten Sie je Portion einen Samenverwendungsnachweis in doppelter Ausführung. Dieser sollte von Ihnen geprüft, vom Tierarzt unterzeichnet und ein Exemplar je Portion innerhalb einer Woche an uns zurückgesandt werden (auch per Fax oder E-Mail möglich).
Der verschickte Samen darf nur für die Stuten verwendet werden, für die der Samenversandschein ausgestellt ist.
5. Der Stutenhalter verpflichten sich vor dem 15.September auch den letzten Samenverwendungsnachweis zurück zu senden. Darauf hat der Tierarzt die Trächtigkeit bzw. Nichtträchtigkeit zu bestätigen. Falls der Züchter diese Meldung unterlässt, wird automatisch je Portion eine Decktaxe fällig und in Rechnung gestellt.

Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steyr, Österreich.

Stand: 20.1.2015